Heute haben wir die Eingangsbestätigung für unsere Bauanzeige im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO Bln erhalten.
Und es kam wie es kommen musste: Unser Vorhaben kann nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet werden und muss in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln übergeleitet werden.
Dies hat hauptsächlich mit dem Bau auf der Grundstücksgrenze zu tun. Wohlgemerkt haben wir beide Grundstücke gekauft. Aber laut Bauordnung wären auch hier die Abstände einzuhalten. Sonst geht dies nur mit einer Vereinigungsbaulast oder der Grundstücksvereinigung.
Die Eingangsbestätigung vom Grundbuchamt zum Antrag auf Grundstücksvereinigung habe ich dem Bauamt bereits gefaxt. Nun hoffe ich laut der Aussage der Bearbeiterin, dass dies ausreicht. Denn allein für die Auflassungsvormerkung und die Grundschuldeintragung warten wir seid 08.05.12 auf das Grundbuchamt.
Und nun heißt es: WARTEN!
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