Trotz einer noch nicht gelöschten Grundschuld vom Verkäufer im Rang vor unserer Grundschuld hat die DSL-Bank den Grundstückskaufpreis überwiesen. Somit stehen wir nun in allen Rechten und Pflichten als Grundstückseigentümer.
Natürlich wird die Grundschuld vom Verkäufer noch durch den Notar gelöscht.
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