Freitag, 9. März 2012

Termin im Bauamt

Nachdem ich am Dienstag bereits mit dem netten Bearbeiter im Bauamt zwecks dem Grundstück gesprochen habe, war ich nun heute im Amt und habe zusammen mit Ihm die vorliegenden Unterlagen angeschaut.
Und als erstes traf mich gleich der Schock, als er mir sagt, dass es für das Grundstück bereits 3 Baugenehmigungen gäbe. Dies ist aber überhaupt nicht schlimm meinte dieser, dann ist Ihre halt die 4.
Da wir 2 Grundstücke kaufen würden, erläuterte er mir gleich, dass wir beim Kauf die Grundstücke zusammen schreiben lassen sollten. Dies wäre der einfachste Weg und mache es auch für das Katasteramt einfacher.
Zwecks der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan konnte er mir auch keine konrete Auskunft geben.
Es gibt für dieses Grundstück einen qualifizierten Bebauungsplan und demnach gibt es gar kein richtigen Bauantrag sondern nur eine Bauanzeige (Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauOBln)
Das heißt, dass wenn nach 4 Wochen das Bauamt nix einzuwenden hat, darf mit dem Bau begonnen werden.
Auch erfuhr ich, dass das Grundstück neben uns eigentlich ein Doppelhaus sein sollte, wo aber nur eine Hälfte steht.

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